Das Vertretungskonzept

Rahmenbedingungen und Organisation von Vertretungsstunden

Kurzfristig eintretender Unterrichtsausfall 

Tagesaktuell auftretender Unterrichtsausfall (zum Beispiel durch plötzliche Erkrankung einer Lehrkraft) wird mit den folgenden Maßnahmen aufgefangen:

  • Aufteilung der Klasse (Sternchen-Unterricht)
  • Einsatz von Lehrkräften mit passender Freistunde
  • Zusammenlegung von Klassen
  • Auflösung von Doppelsteckungen
  • Einsatz einer pädagogischen Mitarbeiterin als Vertretung

 

Kurzzeitiger Unterrichtsausfall

Fällt eine Lehrkraft einige Tage aus (ca. drei Tage ggf. mit unvorhersehbaren Verlängerungen), so werden die eigens hierfür angestellten Vertretungskräfte eingesetzt. Die Unterrichtsplanung übernimmt die abwesende Lehrkraft. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Planung von der parallel unterrichtenden Lehrkraft übernommen. Wenn es organisatorisch möglich ist, soll für den durch das Fehlen einer Lehrkraft ausfallenden Fachunterricht immer dieselbe Vertretungskraft eingesetzt werden.

Die Einzelheiten des Einsatzes der pädagogischen Mitarbeiterinnen sind vertraglich geregelt.

 

Langzeitiger Unterrichtsausfall

Bei vorhersehbarem, durch ein ärztliches Attest bestätigten, langzeitigen Unterrichtsausfall, der drei Wochen überschreitet, wird ein Antrag auf eine Feuerwehrlehrkraft gestellt. Kann diese nicht gestellt werden, kommt es zu Stundenkürzung, vorzugsweise in der Parallelklasse. Auf diese Weise werden Fachlehrerstunden gewonnen, die den entstandenen Bedarf an Fachunterricht weitestgehend decken. Die dann noch verbleibenden Stunden werden von den für die Vertretung bereitstehenden Vertretungskräften übernommen. Auch hier plant die ausfallende Lehrkraft oder ersatzweise die entsprechende parallel eingesetzte Lehrkraft den Unterricht der Vertretungskräfte.

In allen Fällen ist es auch möglich, Lehrkräfte über die Plusstundenliste einzusetzen.