Hygienekonzept

1 Allgemeines

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch eine indirekte Infektion über die Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, möglich.
Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln (vgl. Wichtigste Maßnahmen) werden zu Schulbeginn mit den Schüler*innen thematisiert und Mitte September wird mit allen Klassen ein Hygienekurs durchgeführt. Alle Erziehungsberechtigten zeichnen den Erhalt der Informationen schriftlich gegen (vgl. letzte Seite dieses Dokuments: Kenntnisnahme der Hygiene – und Abstandsregelungen).
Der Hygieneplan enthält die Regelungen für Szenario A. Die abweichenden Maßnahmen für Szenario B werden gelb hinterlegt. Durch diesen Aufbau kann nachvollzogen werden, welche Änderungen beim Wechsel der Szenarien zu berücksichtigen sind.


Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb

Szenario A beschreibt einen eingeschränkten Regelbetrieb. Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schüler*innen zugunsten eines Jahrgangs-Prinzips aufgehoben. Darunter werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzu-sammensetzung möglichst unverändert bleiben.
Dadurch lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen.


Szenario B – Schule im Wechselmodell


Wenn das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr zulässt, wird in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Szenario B gewechselt, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht.
In diesem Fall sind die im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule i. d. F. vom 30.06.2020 vorgesehenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder anzuwenden, die in diesen Hygieneplan übernommen wurden. Es gilt dann wieder: maximal 16 Personen in Präsenzunterricht, Mindestabstand von 1,5 Metern auch wieder innerhalb der Lerngruppen, Wechsel von Präsenzunterricht und verpflichtendem „Lernen zu Hause“.

 

Szenario C – Quarantäne und Shutdown


Bei lokalen oder landesweiten Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C in Kraft. Neben regionalen Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden.
Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.
Für die Notbetreuung bei Schulschließungen gelten auch die Vorgaben zum Szenario B.

 

Für alle Personen der Grundschule Elze gelten ab sofort folgende Verhaltensregeln (jederzeit und für das gesamte Schulgelände):

Wichtigste Maßnahmen

  1. Abstandsgebot und Maskenpflicht

Außerhalb der Lerngruppen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Ausnahmen sind speziell geregelt. In den Fluren und dem Foyer ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Ausnahmen sind speziell geregelt. Die Masken der Kinder müssen täglich gewechselt werden.

 

2. Händewaschen

 Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang, nach Pausen.  Händedesinfektion wenn Händewaschen nicht möglich ist oder bei Kontamination mit Körpersekreten.

 

3.  Kontakteinschränkungen 

Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Es soll keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt geben. Berührungen in Form von Umarmungen, Ghetto-Faust o.ä. vermeiden, sowie kein Händeschütteln. Der Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken soll möglichst minimiert werden, indem  z. B. Türklinken nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern angefasst werden, sondern ggf. Ellenbogen benutt werden. 

 

4. Husten- und Niesetikette

Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten,  am besten wegdrehen. 

 

5. Nicht in das Gesicht fassen

Insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

 

 

6.  Persönliche Gegenstände nicht teilen

z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte

 

 

 

Schulbesuch bei Erkrankung

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • Bei einem kaum merkbaren Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

 

  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Wir haben in der Schule ein kontaktloses Fieberthermometer angeschafft um die Temperatur von Kindern mit Krankheitssymptomen messen zu können.

Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist. 

Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit 

  • Fieber ab 38,5°C oder
  • akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher

Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder

  • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,

sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. 

Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

Für Szenario B gilt abweichend:

Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert, die nicht durch Vorerkrankungen erklärbar sind, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden (z. B. bei schwerem Husten, Halsschmerzen, erhöhter Temperatur, akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt – insbesondere der Atemwege).

Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

Dies gilt nicht bei einem leichten Infekt, d. h. ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens, z. B. nur Schnupfen, leichter Husten. Hier kann die Schule besucht werden.

Ausschluss vom Schulbesuch oder von einer Tätigkeit in der Schule und Wiederzulassung

In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

  • Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
  • Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen. 
  • Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.

Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer COVID-19-Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemäß der „COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung“ des Robert Koch-Instituts (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement.html).

Bei im Einzelfall auftretenden Unklarheiten, ob eine Infektion als abgeschlossen zu betrachten ist, ist das Gesundheitsamt kurzfristig zu kontaktieren.

Die infektionshygienische Bewertung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.

Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen oder Gliederschmerzen) zu Hause bleiben.

 

2 Unterricht

Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Lerngruppen (Kohorten)-Prinzips aufgehoben. 

Im Idealfall bildet eine Klasse eine Lerngruppe. Grundsätzlich umfasst aber eine Lerngruppe maximal einen Schuljahrgang.

Davon abgewichen werden kann nur bei

  • der Umsetzung von Ganztags- und Betreuungsangeboten
  • der Bildung von jahrgangsübergreifenden Gruppen bis max. 120 Schülerinnen und Schüler

durch Anwendung der o. g. Vorgaben.

Darüber hinaus können lerngruppenübergreifende Angebote durchgeführt werden, wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowohl beim Betreten und Verlassen des Unterrichtraums als auch während des Unterrichts zwischen den Schülerinnen und Schülern der Gruppe eingehalten wird.

Generell gilt es, Lerngruppen so konstant wie möglich zu halten und die Zusammensetzung zu dokumentieren. Durch die Definition von Gruppen in fester überschaubarer Zusammensetzung (Kohorten) lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen. 

Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM) agieren grundsätzlich gruppenübergreifend, da sie zwangsläufig in mehreren Lerngruppe eingesetzt werden müssen. Daher ist der o. a. Personenkreis angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist. 

Im Primarbereich sowie im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann auch auf das Abstandsgebot zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften verzichtet werden, soweit die Lehrkräfte nicht gruppenübergreifend eingesetzt werden.

Grundsätzlich gilt für alle: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten.

Bezüglich der Lerngruppen gilt Folgendes:

  • Die Gruppen sind so klein wie möglich gehalten
  • Gruppen sind fest definiert. Sollte es zu Veränderungen kommen, müssen diese dokumentiert werden.
  • Die Zahl der Lehrkräfte/PM pro Lerngruppe soll soweit wie möglich beschränkt werden.

Nach sorgfältiger Abwägung kann in Einzelfällen das Gruppen-Prinzip durchbrochen werden. Die Kontakte außerhalb des Lerngruppen-Prinzips sind zu dokumentieren. 

Dokumentation und Nachverfolgung

Zentral in der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten. 

Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist vor allem Folgendes zu beachten:

  • Dokumentation der Zusammensetzung der Lerngruppen im Klassenbuch (Lehrkraft)
  • Dokumentation der Abweichungen vom Gruppen-Prinzip bei Ganztags- und Betreuungsangeboten durch Schulleitung und Kooperationspartner
  • Regelhaftes Dokumentieren der Anwesenheit in den Klassenbüchern (Lehrkraft)
  • Die Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler ist für jeden Klassen- oder Gruppenverband zu dokumentieren (Sitzplan im Klassenbuch/ Lehrkraft) und bei Änderungen anzupassen. Eine Änderung von Sitzordnungen ist möglichst zu vermeiden.
  • Dokumentation der Anwesenheit des regelhaft in der Schule eingesetzten Personals (Schulleitung über Stunden- und Vertretungsplan).
  • Dokumentation der Anwesenheit weiterer Personen

(z. B. Handwerkerinnen und Handwerker, Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers oder der Schulaufsicht, außerschulische Kooperationspartner, Erziehungsberechtigte)

mit Namen, Telefonnummer und Zeitpunkt des Betretens/Verlassens. Formblätter hierfür hält Frau Jassens für sie bereit.

Diese Dokumentation ist drei Wochen aufzubewahren und muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können. 

 

2.1    Sitzordnung

Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Lerngruppen-Prinzips unter den geltenden Regeln aufgehoben (s. oben)

Für jede Lerngruppe gibt es einen festen, dokumentierten Sitzplan. Jede Schülerin und jeder Schüler sitzt einzelnd an einem eigenen Tisch. Alle Plätze haben den vorgeschriebenen Mindestabstand, es sind Markierungen für die Tische und Stühle im Raum vorhanden. Die Klassen werden hälftig geteilt, die dann im täglichen Wechsel unterrichtet werden. Jede Lerngruppe soll die Stärke von 15 Schülern und Schülerinnen nicht übersteigen, um den Abstand von 1,50 m zu gewährleisten. Die Sitzpläne werden von der Klassenlehrerin erstellt, einmal im Sekretariat eingereicht und zusätzlich im Klassenbuch hinterlegt (für den Fachunterricht, der dieselbe Sitzordnung hat).

Die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter*innen prüfen vor jedem Unterrichtsbeginn, ob die Schülerinnen und Schüler den Sitzplan einhalten. Fehlende Schülerinnen und Schüler werden im Klassenbuch eingetragen, ihr Platz bleibt leer, es wird keine Änderung der Sitzordnung vorgenommen.

2.2 Schülerinnen und Schüler der Risikogruppen

Für Szenario A und B gilt: 

Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.

 

2.3 Klassenraum- und Fachraumprinzip

Es gilt das Klassenraumprinzip. Bei Nutzung der Fachräume (Werkraum/ Musikraum), bringen die jeweiligen Lehrkräfte ihre Lerngruppen nach Stundenende gemäß dem Wegekonzept aus dem allgemeinen Unterrichtsraum zum Fachraum bzw. umgekehrt. Wechseln Lerngruppen vom Klassen- in den Fachraum, müssen die Tische von den ankommenden Lerngruppen gereinigt werden. 

 

2.4     Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende

Um große Ansammlungen zu vermeiden, findet die Ankunft an der Schule und das Betreten sowie das Verlassen des Schulgebäudes zügig statt. Die Schülerinnen und Schüler gehen direkt in den geöffneten Unterrichtsraum. Die Lehrkräfte sind ab der Ankunftszeit der Schülerinnen und Schüler anwesend.

Der erste Jahrgang betritt und verlässt die Schule über den Haupteingang.
Der zweite Jahrgang betritt und verlässt die Schule über den Schulhofeingang.
Der dritte Jahrgang betritt und verlässt die Schule über den Schulhofeingang mit Abstand zum zweiten Jahrgang.
Der vierte Jahrgang betritt und verlässt die Schule über den Noteingang  am hinteren Bereich der Schule.

Hinweis: Auch außerhalb der Schule und gerade beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes ist die Abstandsregel einzuhalten.

 

2.5 Regelung in Fluren, Aufenthaltsbereiche und Pausen

Es gelten die Hygienevorschriften und die Abstandsregel. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im Gebäude verpflichtend. Die Pausen finden in der Kohorte statt. Auf dem Außengelände der Schule können die Masken abgenommen werden.

Das unnötige Verweilen in den Fluren und Treppenhäusern ist untersagt. Vor den Toiletten und dem Sekreatriat werden Wartezonen eingerichtet. Es dürfen sich nicht mehr als zwei Kinder gleichzeitig in den Toilettenräumen aufhalten.

 

2.6     Lehrerzimmer

Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Lehrer*innen weitestgehend aufgehoben.

Die Lehrkräfte achten im Lehrerzimmer selbstständig auf den Abstand untereinander.

 

2.7 Kranke Schüler*innen

Sollten Schüler*innen während der Unterrichtszeit erkranken, werden sie von eine/r Mitschüler*in im Sekretariat gemeldet. Ihre Eltern werden verständigt und aufgefordert, ihr Kind direkt abzuholen. Die Schülerin oder der Schüler wartet vor dem Unterrichtsraum auf Abholung. Wenn die Erziehungsberechtigen vormittags nicht erreichbar sind, nennen sie bei Frau Jassens im Vorfeld eine Vertrauensperson, die befugt ist, das Kind von der Schule abzuholen. Die Eltern rufen bei Erreichen der Schule im Sekretariat an und das Kind wird ihnen zur Eingangstür gebracht.

 

2.8 Mittagessen, Schulfrühstück, Geburtstag 

Mittagessen wird nach geltenden Hygieneregeln in dokumentierten Gruppen gemeinsam eingenommen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Essensausgabe haben während der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 

Das Schulfrühstück fällt bis auf Widerruf aus.

Wenn ein Geburtstagskind etwas für seine Klasse verteilen möchte, muss darauf geachtet werden, dass dies in verschlossenen, kleinen Einheiten verteilt werden kann.

Es wird kein Mittagessen angeboten. Die Schülerinnen und Schüler versorgen sich selbst mit Essen und Getränken. 

 

3 Schulsport

Sportunterricht findet im Klassenverband und außerunterrichtlicher Schulsport in Gruppen bis höchstens 30 Personen innerhalb der festgelegten Gruppen statt.

Sollte ein Sportgerät gemeinsam genutzt werden, welches mit den Händen berührt wird, sind am Ende des Unterrichts gründlich die Hände zu waschen.

Die Sportlehrkräfte achten darauf, dass, während der Sportausübung, ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten wird. Es dürfen nur kontaktlose sportliche Übungen durchgeführt werden. So dürfen auch keine Hilfestellungen gegeben werden.

 

4 Musizieren

Chorsingen darf nur unter freiem Himmel unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern stattfinden.

Beim Musizieren mit Instrumenten ist die Einhaltung des Mindestabstandes ausreichend.

 

5 Ganztag

Im Ganztag dürfen maximal zwei Schuljahrgänge zusammengefasst werden. Sollten AG-Angebote angeboten werden, wird die Zusammensetzung der Gruppen im Rahmen der Angebote dokumentiert.

Es findet kein offener Ganztag statt.

 

6 Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt von schulfremden Personen, ist während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen.

Die Kontaktdaten dieser Personen sind zu dokumentieren (s. Dokumentation und Nachverfolgung S.5). 

Eine Begleitung von Schüler*innen, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. Erforderliche Informationen z. B. über die schulischen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers sind den Erziehungsberechtigten ggf. telefonisch mitzuteilen.

Schulfremde Personen müssen zusätzlich über die einzuhaltenden Maßnahmen informiert werden, die aktuell in der Schule hinsichtlich des Infektionsschutzes vor dem COVID-19-Virus gelten.

(vgl. Rahmenhygieneplan Niedersächsisches Kultusministerium 20230-08-05 S.8)

 

7 Schulreinigung 

Der bisherige Reinigungsplan wurde angepasst. Jeden Tag werden benutzte Klassenräume gereinigt, d. h. die Arbeitsplätze (Tische), der Fußboden, die Tafeln und die Türklinken werden mit Reinigungsmitteln gründlich gesäubert. Hierfür sorgt der Schulträger. Die Handläufe in den Treppenhäusern, die sanitären Anlagen (Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken) und die Türgriffe in den Eingangs- und Ausgangsbereichen werden täglich gründlich gereinigt. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist der Bereich zu sperren und der Hausmeister ist zu informieren. Nach Entfernung der Kontamination ist mit einem Einmaltuch, getränkt in einem Desinfektionsmittel, eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion durchzuführen – dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.

Außerdem sind die Müllbehälter von den Reinigungskräften täglich zu leeren. Die geänderten Reinigungsvorschriften wurden dem Schulträger mitgeteilt.

 

8 Toilettenräume

In den sanitären Anlagen stehen ausreichend Flüssigseife, Einmalhandtücher und Abfallbehälter zur Verfügung. Dieses stellt der Schulträger. Sanitäre Anlagen dürfen nur von max. 2 Personen / einer Person aufgesucht werden. Im Wartebereich vor den Toiletten sind Abstandsmarkierungen ausgewiesen. Des Weiteren weisen Aushänge (vgl. Dokument zum Hände waschen) in allen sanitären Anlagen auf die Einhaltung der Hygieneregeln hin.

 

9 Aufsichten

Die Pausenaufsicht überprüft die Einhaltung der Abstandsregelung während der Pausen. Jede Lehrkraft ist in der Verantwortung, die Abstandsregelungen im gesamten Schulgebäude zu überprüfen, auch im Wartebereich vor den Toiletten.

 

10 Besprechungen und Konferenzen

Besprechungen und Konferenzen der schulischen Gremien sind zulässig, sollen jedoch auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dies gilt auch für Elternsprechtage etc. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. 

Besprechungen und Konferenzen finden, wenn nötig, möglichst als Videokonferenz statt. In Kleingruppen bis max. 5 Personen finden Konferenzen unter Einhaltung der Abstandsregelung nach Bedarf statt.

 

11 Meldepflichten

Das Auftreten einer Infektion mit dem Corona-Virus ist der Schulleitung von der erkrankten Person bzw. deren Sorgeberechtigen mitzuteilen. Das gilt auch für das Personal der Schule.

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. mit §8 und §36 des Infektionsschutzgesetzes meldet die Schulleitung sowohl den begründeten Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von Covid-19-Fällen unverzüglich dem Gesundheitsamt.

 

12 Mund-Nase-Schutz

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im öffentlichen Bereich des Schulgebäudes (Flure, Foyer) ist verpflichtend. Der Mund-Nasen-Schutz muss täglich gewechselt werden.

 

13 Lüftungsregelung

Besonders wichtig zur Gesundheitsprävention ist ein ausreichendes Lüften. Mehrmals täglich, mindestens nach Ablauf von 45 Minuten und in jeder Pause ist eine Lüftung durch vollständige Öffnung der Fenster vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist wirkungslos, da dadurch kaum Luft ausgetauscht wird. Die bislang aus Sicherungsgründen verschlossenen Fenster werden entsichert. Es ist zwingend darauf zu achten, dass die Fenster nur geöffnet sind, wenn eine Lehrkraft im Raum ist. Außerdem lüftet der Hausmeister morgens, die Reinigungskräfte am Nachmittag.

 

 Anhang:

SCHULE IM WECHSELMODELL SZENARIO B


Dies greift nur, sollten wir vom Ministerium die Vorgabe bekommen, auf
Szenario B wechseln zu müssen!!!!
Eine Notbetreuung entsprechend den Vorgaben des Ministeriums wird
eingerichtet.

Woche 1        

Mo Di Mi Do Fr

 Woche 2   

Mo Di Mi Do Fr

                                

Gruppe A
Gruppe B
Die Gruppenzusammensetzung vom SJ 19/20 bestehen. Die Einteilung für den ersten Jahrgang erfolgt präventiv in der 2. Schulwoche.

Hinweis: Auch außerhalb der Schule und gerade beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes ist die Abstandsregel einzuhalten.

 

Anlage 1: Externe Regelwerke und Quellen
• BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“
• Desinfektionsmittelliste des Verbundes für angewandte Hygiene (VAH)
(www.dghm.org à Kommissionen à Desinfektionsmittelkommission à
Desinfektionsmittelliste)
• DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine
Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen“
• DIN EN 15251 „Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und
Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – Raumluftqualität, Temperatur, Licht, Akustik“
• DIN 77400 „Reinigungsdienstleistung – Schulgebäude – Anforderung an die
Reinigung“
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim
Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) v. 25.7.2000
• GUV VS1 „Unfallverhütungsvorschrift Schulen“ von 5/2001
• GUV R 111 „Arbeiten in Küchenbetrieben“
• Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden, UBA 2008
• Empfehlungen Wiederzulassung Schule (www.rki.de à Infektionsschutz à
RKI-Ratgeber/Merkblätter)
• RKI-Liste Desinfektionsmittel und –verfahren (www.rki.de à
Infektionsschutz à Krankenhaushygieneà Desinfektion à Liste der vom
RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren)
• Trinkwasserverordnung (TrinkwV) v. 21.5.2001
• VDI 6022 „Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und
Geräte“
• www.arbeitsschutz.nibis.de Hier finden Sie u.a. die Arbeitsstättenrichtlinen (ASR), zum Beispiel die ASR 5 (Lüftung) und die ASR 6/1,3 (Temperatur) Basierend auf der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 08.05.2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.08.2020

Zuletzt geändert: 24.08.2020
Gez. Frauke Poensgen

 

Unser Hygienekonzept hier einmal für Sie zum Download:

Hygienekonzept GS Elze