Schul-ABC

A

Antrag auf Wiederholung

siehe Versetzung

Aufsicht

Die Aufsicht wird am Schulvormittag von schulischem Personal durchgeführt. Sie gilt für die Zeit von 8.00 Uhr – 13.00 Uhr. Die Schüler der Jahrgänge 1 und 2, die für die Betreuung angemeldet sind, werden zwischen 12.15 und 13.00 Uhr von pädagogischen Mitarbeiterinnen betreut. Die Schüler dürfen während der gesamten Unterrichtszeit das Schulgelände ohne Lehrperson nicht verlassen. Bei Unternehmungen außerhalb der Schule sind zusätzlich Eltern als Begleitpersonen erwünscht.

B

Betreuung

Unsere Schule bietet – nach Anmeldung – den Kindern der ersten und zweiten Klassenstufe eine feste Betreuungszeit von 12.15 – 13.00 Uhr an. Dieses Angebot ist kostenfrei. Die Betreuung wird durch pädagogische Mitarbeiterinnen durchgeführt. Sie ist nicht Bestandteil des Unterrichts, aber bei Anmeldung verpflichtend.

Beurlaubungen

Schüler können aus wichtigen Gründen auf Antrag beurlaubt werden. Dieser Antrag soll schriftlich bei der Klassenleitung gestellt werden und wird von dieser je nach Dauer der Beurlaubung ggf. an die Schulleitung weitergeleitet. Eine Beurlaubung vor oder zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht zulässig.

C

D

Dokumentation der individuellen Lernentwicklung

Drei- bis viermal im Schuljahr werden die Beobachtungen der KlassenlehrerIn einer Klasse zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie den Lernständen im Schülerbegleitbogen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung schriftlich festgehalten. Daraus werden ggf. Fördermaßnahmen (Förderkonzept) abgeleitet.

E

Elternabende

Elternabendefindenein- bis zweimal im Halbjahr statt. Sie dienen dem Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus über pädagogische Themen und organisatorische Belange der Klassen. Die ElternvertreterInnen sollten Termine und Inhalte mit der Klassenlehrerin absprechen. Zu manchen Themen können Gesamtelternabende stattfinden, zu denen die Schulleitung einlädt.

Elternarbeit

Eine vertrauensvolle konstruktive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist für eine positive Lernentwicklung der Kinder und Weiterentwicklung der Schule wichtig. Jede Klassenelternschaft wählt zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres eine Elternvertretung, bestehend aus einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter sowie zwei zusätzliche Vertreter für die Klassenkonferenz. Das Ergebnis der Wahlen ist in einem Protokoll festzuhalten, das im Sekretariat abzugeben ist.Die Elternvertreter sind im Schulelternrat organisiert, der aus seinen Reihen Vertreter für den Schulvorstand sowie für die Fach- und Gesamtkonferenzen wählt.

Elternsprechtag

Der Elternsprechtag findet für den 1. bis 3. Jahrgang Anfang Februar nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse statt. Bei Bedarf stehen die LehrerInnen auch außerhalb dieser Zeiten für Gespräche zur Verfügung, da eine vertrauensvolle wertschätzende Zusammenarbeit für eine gute Begleitung der Kinder unerlässlich ist.

Entschuldigung

Das Fehlen eines Kindes muss durch die Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Die Lehrkraft, die morgens in der Klasse ist, kontrolliert die Anwesenheit und vermerkt das Fehlen im Klassenbuch. Die Erziehungsberechtigten informieren morgens vor Unterrichtsbeginn direkt die Klassenleitung oder das Sekretariat. Eine schriftliche Entschuldigung ist ab dem 3. Tag erforderlich. Sollte ein Kind häufig fehlen oder immer an bestimmten Wochentagen, so kann eine schriftliche Entschuldigung ab dem 1. Tag oder ggf. ein ärztliches Attest angefordert werden. Entschuldigungen, vor allem bei häufigem Fehlen, sind im Klassenraum aufzubewahren und werden mit dem Klassenbuch am Ende des Schuljahres archiviert.

Essen

Kinder, die am Ganztag/Hort teilnehmen essen gemeinsam zu Mittag. Die Bestellung des Mittagessens erfolgt auf verschiedene Arten:

  • Das Essen der Kinder des kommunalen Hortes wird durch die Mitarbeiter des Hortes für die jeweiligen Stammgruppen bestellt.
  • Das Essen für die Kinder des Zwergenburg Hortes bestellt die Zwergenburg.
  • Das Essen für die Ganztagsschulkinder wird von den Eltern direkt bei der Pestalozzi Appetit Werkstatt bestellt.

Der Preis für ein Menü beträgt derzeit 3,10 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website unter dem Menüpunkt „Unsere Schule“ – „Ganztag“ – „Tagesstruktur“ und in dem Schreiben Pestalozzi_Info

F

Fachkonferenzen (FK)

Fachkonferenzen finden in der Regel einmal im Schuljahr statt, in den Kernfächern bei Bedarf auch zweimal. Die curricularen Vorgaben beschreiben die Aufgaben der FK. Die Termine für die Fachkonferenzen werden zu Beginn des Schuljahres einberufen und finden sich in der Jahresterminliste. Auf der Website finden sie den aktuellen Jahresplan unter dem Menüpunkt Aktuelles. Die Fachkonferenzen werden von den Fachkonferenzleiterinnen einberufen. Von den Fachkonferenzen ist ein Kurzprotokoll anzufertigen und im Ordner der Fachkonferenz aufzubewahren.

 

Ferienbetreuung

In den Ferien ist unsere Schule für angemeldete Hortkinder geöffnet. Kinder können für die ganze Zeit oder einzelne Tage angemeldet werden. Die Kosten pro Tag werden frühzeitig von den Horten bekannt gegeben. Die Horte organisieren jeweils ein attraktives Ferienprogramm.

Förderverein

Unser Förderverein unterstützt unsere pädagogische Arbeit finanziell, indem er Anschaffungen ermöglicht, für die unser Etat nicht  ausreicht. Er ist aber auch aktiv bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Fotos

Wissenswertes rund um den Umgang mit Fotos

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) am 25. Mai 2018 fallen alle Bilder mit abgebildeten Personen unter „personenbezogene Daten“.

Das Datenschutzrecht, die DSGVO, fordert kein Fotografier- und Video-Verbot an Schulen auf schulischen Veranstaltungen. Für private Erinnerungszwecke darf aus datenschutzrechtlicher Sicht weiterhin wie bisher fotografiert werden. Allerdings dürfen die Fotos nicht außerhalb des privaten Rahmens, z.B. in sozialen Netzwerken, veröffentlicht werden, erst recht nicht, wenn dort fremde Kinder abgebildet sind! Hier wäre vor Veröffentlichung unbedingt ein Einverständnis einzuholen.

Es ist jedoch datenschutzrechtlich verboten, sofern keine gesetzliche Erlaubnis oder Erlaubnis der abgebildeten Personen oder ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt, Fotos zu veröffentlichen, sie also insbesondere in sozialen Medien öffentlich zu machen.

Möchte man ganz sicher gehen, fotografiert man ausschließlich sein eigenes Kind.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Was ist wichtig im Umgang mit Fotos

G

Ganztag

Informationen zum Ganztag erhalten sie auf der Website unter dem Menüpunkt „Unsere Schule“ und in dem dort aufgeführten Reiter „Ganztag/Hort“.

 

Gesamtkonferenz (GK)

Gesamtkonferenzen finden 1x im Schulhalbjahr statt. Die GK entwickelt und gestaltet die pädagogische Arbeit an unserer Schule. An den Konferenzen nehmen daher alle Mitarbeiter der Ganztagsschule sowie die pädagogischen Mitarbeiter und gewählten Elternvertreter teil.

Gottesdienste

Wir feiern regelmäßig ökumenische Gottesdienste, die mit allen Kindern gemeinsam begangen werden. Sie finden in Zusammenarbeit mit der ev. Kirche in Elze statt.

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben werden grundsätzlich erteilt. Bei der Teilnahme im Ganztag werden sie in der Lernzeit bearbeitet. Ausnahmen: Lesen, Gedichte lernen, Kopfrechnen, Einmaleins, Wiederholen und Üben für einen Test.

Die Hausaufgaben werden danach überprüft, ob sie gemacht wurden. Eine Überprüfung auf Richtigkeit obliegt den Erziehungsberechtigen.

Werden Hausaufgaben wiederholt nicht erledigt, müssen sie in einer dafür vorgesehenen Stunde in der Schule nachgearbeitet werden.

I

Inklusion

Im Rahmen der Inklusionwerden Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an unserer Schule inklusiv beschult. Kinder mit Unterstützungsbedarf Lernen erhalten Förderung durch die Förderschulkollegin im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung. Einige Kinder haben Schulbegleitungen, die sie bei lebenspraktischen Tätigkeiten unterstützen sollen.

J

K

Klassenelternschaft

Die Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden zusammen die Klassenelternschaft. Sie wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Die Klassenelternvertreter laden in Absprache mit dem Klassenlehrer zu zwei Elternabenden pro Schuljahr ein. Sie sind bei Bedarf die Ansprechpartner für Lehrer und Eltern. Die Klassenelternvertreter sind gleichzeitig Mitglieder des Schulelternrats.

Konzepte

Aktuelle Konzepte bilden die Arbeit an unserer Schule ab. Sie finden sie unter dem Punkt „Unsere Schule“ – „Konzepte“ auf der Website. Es befinden sich etliche Konzepte gerade in der Überarbeitung. Sie werden nach der Bestätigung durch die Gesamtkonferenz auf der Website veröffentlicht.

L

M

N

O

P

Postmappe

Wichtige Informationen von Seiten der Schulleitung oder der Lehrer finden Sie in den Postmappen der Kinder, die täglich kontrolliert und geleert werden sollte.

Q

Qualitätsentwicklung

An der Qualitätsentwicklung der Schule mitzuarbeiten ist jedes Mitglied der Schulgemeinschaft herzlich eingeladen. Insbesondere der Schulvorstand und andere Gremien der Schule sind mit der ständigen Weiterentwicklung befasst. Die Qualitätsentwicklung orientiert sich an dem „Qualitätsrahmens Niedersachsen“. Alle Schritte zur Qualitätsentwicklung werden regelmäßig evaluiert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

R

Regeln

Der achtsame Umgang aller Mitglieder der Schulgemeinschaft ist Bedingung für einen möglichst reibungslosen Ablauf des Schulalltags. Dafür gibt eine Reihe von Regeln und Absprachen an unserer Schule, die von allen eingehalten werden müssen. Wichtig ist, dass alle Regeln von allen gleichermaßen beachtet und auch durchgesetzt werden, um so erwünschtes und auch nicht erwünschtes Verhalten und deren Verstärkung oder Sanktionierung für die Schüler berechenbar zu machen.

Religionsunterricht

Der Religionsunterrichtwirdkonfessionsübergreifend erteilt. Angehörige anderer Religionsgemeinschaften können ebenfalls am Unterricht teilnehmen.

S

Schulelternrat

Der Schulelternrat ist das Gremium, das sich aus den Elternvertretern aller Klassen zusammensetzt und sich in der Regel viermal im Schuljahr trifft. Es geht dabei um die Einbeziehung der Eltern in Entscheidungsprozesse und um Mitbestimmung in wichtigen Fragen der Schulgemeinschaft. Aus dem Schulelternrat werden die Abgeordneten für die Gesamtkonferenz, für die Fachkonferenzenund für den Schulvorstand gewählt. Die Vertreter werden jeweils für zwei Jahre gewählt.

Schülerrat

Die Schülervertretung ist ein wichtiges Gremium unserer Schule, in der Schüler erfahren sollen, dass ihre Ideen und Gedanken gefragt und wichtig sind und dadurch die Schule mit gestaltet wird. Die Schülervertretung setzt sich aus den Klassensprechern aller Klassen zusammen. Diese treffen sich regelmäßig mit der Schulleitung, um die Anliegen der Schüler, die Sorgen, Probleme, aber auch die gelungenen Dinge, vor allem aber die Ideen der Schüler einzubringen. Die Mitglieder des Schülerrats sollten mit Hilfe des Klassenlehrers im Klassenrat dafür Ideen und Gedanken sammeln.

Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

Zur Unterstützung von Kindern mit Beeinträchtigungen oder erheblichen Lernschwierigkeiten wird auf Beschluss der Klassenkonferenz bzw. auf Antrag der Eltern vor der Einschulung das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs von der Schulleitung eingeleitet. Eine beauftragte Förderschullehrkraft erstellt aufgrund von Beobachtungen und Ergebnissen ein Fördergutachten. Auf Grundlage des Gutachtens beschließt die Förderkommission, bestehend aus Schulleitung, Lehrkräften und Eltern, ob ein Förderbedarf besteht und legt den Schwerpunkt fest. Außerdem legt sie fest, welche besonderen Unterstützungsmaßnahmen / Rahmenbedingungen das Kind für eine positive Entwicklung benötigt.

T

Termine

Die aktuellen Termine finden Sie unter dem Menüpunkt „Aktuelles“.

U

Die Unterrichtszeiten an unserer Schule sehen momentan wie folgt aus:

V

Versetzung / Antrag auf Wiederholung

Nach der zweiten, dritten und vierten Klasse gibt es eine so genannte Versetzungsstufe. Die Erziehungsberechtigten können jedoch zu jedem Zeitpunkt im Schuljahr nach Rücksprache mit der Klassenlehrerin einen Antrag auf freiwillige Wiederholung einer Klasse stellen. Eine freiwillige Wiederholung der vierten Klasse nach erfolgter Versetzung ist ausgeschlossen.

Versicherung

Alle Kinder und Mitarbeiter der Schule sind grundsätzlich während der Schulzeit, bei Veranstaltungen, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen sowie auf direktem Weg zwischen dem häuslichen Bereich und der Schule versichert, soweit sie nicht grob fahrlässig handeln. Alle Einzelheiten sind durch gesetzliche Vorgaben geregelt und können nachgelesen oder auch in den Rechtsabteilungen des Schulpersonalrates oder der Landesschulbehörde nachgefragt werden.

W X Y

Z

Zeugniskonferenz

Zweimal jährlich finden Zeugniskonferenzen statt, zu denen die Schulleitung einlädt. Teilnehmer sind alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer, eventuell päd. Mitarbeiter und die Elternvertreter, die dafür gewählt worden sind, wobei die Klassenleitung die Konferenz führt. Im Mittelpunkt der Konferenz steht die Entwicklung des Lernverhaltens der Schüler im engen Zusammenhang mit dem Sozialverhalten.

Zeugnisse

Die Gestaltung der Zeugnisse in der Grundschule ist per Erlass geregelt. Ihr erstes Zeugnis erhalten die Schüler am Ende der ersten Klasse. In den Klassen 1 und 2 bestehen die Zeugnisse aus Berichten über die Entwicklung der Kinder im Sozialverhalten sowie über ihre Lernentwicklung und den Lernstand in den Fächern. Ab Klasse 3 erhalten sie Zensurenzeugnisse sowie Aussagen über das Sozial- und Arbeitsverhalten und Interessen. Die Form der Zeugnisformulierung obliegt der Klassenleitung.

Am Tag der Zeugnisausgabe ist nach der dritten Stunde (11.05 Uhr) Schulschluss. Angemeldete Kinder werden durch das Ganztagsteam weiter betreut.